AGB
AGB
Allgemeine Reisebedingungen (AGB) von Torotours Inhaber Walter Erber, Julio Cesar 83 11130 Chiclana de la Frontera. SP
Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden darüber in Kenntnis zu setzen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Der Kunde hat den Rücktritt mündlich zu erklären. Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
bis 24 Stunden vor Reiseantritt: 0 € , ab 24 bis 12 Stunde vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises, ab 12 Stunden vor Reiseantritt:100 % des Reisepreises
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Haftung des Reiseveranstalters
I. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
Die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff.3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
II. Der Veranstalter haftet nicht bei Schadenansprüchen nach Unfällen, die von Selbstfahrern verursacht werden oder die durch Dritte verschuldet werden über die in den jeweiligen Reiseländern gültigen Versicherungsbestimmungen hinaus. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Gewährleistung
Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Torotours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Torotours kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.
Haftungsbeschränkung
I. Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist jedoch auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
II. Der Reiseteilnehmer (Mindestalter gemäß gesetzl. Bestimmungen) ist verpflichtet, für die jeweiligen Reisegebiete eine ausreichende Reisekranken- und Unfallversicherung, welche auch den Rücktransport im Krankheits- oder Notfall abdeckt, selbst abzuschließen und bei Bedarf eine gültige Fahrerlaubnis bzw. einen internationalen Führerschein mitzuführen. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung.
III. Die Beteiligung an Sport und anderen Ferienaktivitäten muss der Teilnehmer selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Teilnehmer vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübung und anderen Ferienaktivitäten auftreten, Torotours nur, wenn Torotours insoweit grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Insoweit empfiehlt Torotours den Abschluss einer Unfallversicherung.
IV. Es handelt sich bei den von Torotours angebotenen Reisen und Lehrgängen um sog. Abenteuerreisen mit erheblichen Anforderungen an Mensch und Material . Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko! Es kann zu extremen Belastungen bei Fahrten in schwierigen Geländen / Streckenverhältnissen kommen. In dem Reiseland können Sand, Staub, hohe Luftfeuchtigkeit, und ungünstigen Wetterbedingungen etc. auf Ihre persönlichen Ausrüstungsgegenstände (z.B. Fahrzeug, Foto- und Videoausrüstungen etc.) einwirken. Für Beschädigungen am Fahrzeug und/oder der Gesundheit dessen Insassen oder den Verlust/Beschädigung an Ausrüstungsgegenständen haftet Torotours nicht, soweit nicht vorsätzliches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit seitens Torotours zu der Beschädigung oder dem Verlust geführt hat. Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Sicherheit und für sein eigenes oder gestelltes Fahrzeug selbst verantwortlich! Schwierige Passagen können jederzeit verweigert werden!
V. Fahrzeugführer Mindestalter 21 Jahre. Der Reisende ist zur Einhaltung und Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften verpflichtet. Jegliche von ihm verursachten Kosten wegen Verletzungen von Strafvorschriften / Ordnungswidrigkeiten gehen zu seinen Lasten.
Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Sonstiges
Expeditionen und Off Road-Abenteuerreisen sind mit besonderen Risiken behaftet, die auch für den Veranstalter nicht absehbar sein können. Durch technische Ausfälle an Fahrzeugen kann sich der Reiseverlauf verzögern oder ändern. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung des Reisepreises besteht in diesem Falle nicht. Bei so genannten "Entdecker-Reisen" kann es zu Änderungen des ausgeschriebenen Reiseverlaufs, der Art der Unterkünfte oder Transportmittel kommen, sofern sie den Teilnehmern im Rahmen der Reiseausschreibung zugemutet werden können. Den Anordnungen der jeweiligen Reiseleitung bzw. der Instruktoren ist Folge zu leisten. Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass Bild- oder Filmmaterial von der Veranstaltung auf der er, seine Mitfahrer und/oder sein Fahrzeug zu sehen sind, von Torotours zu Werbezwecken o.Ä. veröffentlicht werden!
Allgemeine Bestimmungen
Alle Angaben in dem Katalog und den Infoblättern werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Die Einzelheiten entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
